Auswandern – Kanada oder Australien
Kanada, mit Hauptstadt Ottawa, ist eine parlamentarische Monarchie. Die Amtssprachen sind englisch und französisch. Mit einer Fläche von 9.984.670 km² und einer Bevölkerung von ca. 33.450.000 Einwohnern (=3,3 Einwohnern pro km²) ist Kanada das zweitgrößte Land der Erde, entspricht der Ausdehnung Europas und gilt als weit besiedeltes Flächenland.
Die Währung ist der Kanadische Dollar. Aufgrund der Größe weist Kanada unterschiedliche Klimazonen auf, die von Polarklima bis zu gemäßigtem Klima reichen. Dies führt zu überwiegend langen kalten Wintern und kurzen heißen Sommern. Riesige Naturgebiete bedecken etwa 70% der Fläche Kanadas, wobei nur ein geringer Anteil als Urwald bezeichnet werden kann. Größtenteils handelt es sich bei der Flora Kanadas um Mischwälder.
Die eisigen Gewässer des Nordens bieten Nahrung und Lebensraum für diverse arktische Tiere. Die höchsten Gebirgsregionen des Landes sind die westlich gelegenen Rocky Mountains. Toronto bildet einen von mehreren Ballungsräumen Kanadas. Etwa 55% der Kanadadier leben in den 30 größten Städten. Ca. 75% der Bevölkerung sind christlicher Konfession. Kanada bietet ein vielfältiges Angebot an Winter- und Sommersportarten. Die offiziell anerkannten Nationalsportarten sind Lacrosse und Eishockey. Eine weitere beliebte Sommersportart ist neben Lacrosse der Canadian Football. Zudem stoßen u.a. Baseball, Basketball, Cricket, Curling, Fußball und Softball auf Interesse.
Gemessen an den Einwohnern weist Kanada die führende Einwanderungsrate der weltweiten Flächenstaaten auf. Die Einwanderungskriterien sind öffentlich und vor zu erfolgender Antragstellung einsehbar. Das sogenannte “Skilled-Worker-Programm” legt eine zu erreichende Mindestpunktzahl fest, welche sich aus dem aktuellen Bildungsstand, Berufserfahrung, Sprachkenntnissen, Alter und Verwandten / früheren Aufenthalten in Kanada ergibt. Die Zulassung erfolgt nur bei Erfahrung in einem von 38 festgelegten Berufen. Zudem wird ein Nachweis finanzieller Selbstständigkeit und ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Nach zunächst unbefristeter Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung kann nach 3 Jahren ein Einbürgerungsantrag gestellt werden.
Australien, einst britische Strafkolonie im 18. und 19. Jahrhundert, stellt in seiner Staatsform ebenso eine parlamentarische Monarchie dar. Mit einer Größe von 7.692.030 km² ist Australien der sechstgrößte Staat der Erde. Etwa 22.000.000 Einwohner (=2,7 Einwohner pro km²) besiedeln das vorrangig an den Küsten bewohnte Land. Da sich die größten Städte Sydney (4,1 Mio. Einwohner) und Melbourne (3,6 Mio.) nicht hinsichtlich der Ernennung als Hauptstadt einigen konnten, wurde Canberra mit ca. 356.000 Einwohnern zur diesbezüglichen Planhauptstadt. Die Währung des Landes ist der Australische Dollar. Etwa 60% des australischen Kontinents werden durch weit ausgedehnte Wüstengebiete eingenommen. Das Landesinnere, genannt “Outback”, wird für intensive Weidewirtschaft genutzt. Aufgrund der extremen Vegetationen sind die westlichen und zentralen Landesteile weitestgehend unbewohnbar. Das Wetter ist durch die Ausdehnung des Landes von verschiedenen Klimazonen abhängig.
Der Norden ist tropisch, der südliche Teil Australiens bietet ein eher gemäßigten Klima. Sport gilt als wichtiger Bestandteil der australischen Kultur. Als beliebteste Mannschaftssportarten gelten Rugby und Australien Football. Bedingt durch das zumeist angenehme Klima werden in Australien vorwiegend Outdoor-Sportarten wie beispielsweise Cricket, Netball und Rad-/Schwimmsportarten betrieben. Die australischen Alpen und die Winterschneegebiete Tasmaniens bieten zudem die Möglichkeit des Wintersports.
Australien gilt als typisches Einwanderungsland. Etwa 92% Prozent der Bevölkerung sind diesbezüglich europäischer Abstammung. Die Einwanderung wird durch die australischen Behörden über die Erteilung verschiedenster Visa (Qualifikationsvisa, Geschäftsvisa, Familienvisa, Ruhestandsvisa) ermöglicht. Entsprechend den persönlichen Verhältnissen und Beweggründen der Einwanderung kann ein solches, unter Beachtung der Voraussetzungen, erworben werden. Bei Antragstellung muss beachtet werden, dass nach dem australischem Gesetz die Einwanderungsagenten bei der nationalen Körperschaft “Migration Agents Registration Authority” (MARA) registriert sein müssen.